Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand
Die retter-boerse.de verfügt über Expertenkenntnisse im Bereich der Rekrutierung von Mitarbeitern für die Besetzung offener Arbeitsplätze bzw. Aushilfsstellen. Dabei sucht und präsentiert die retter-boerse.de dem Auftraggeber Kandidaten/innen auf Grundlage dieser Vereinbarung. Die Suchaufträge werden jeweils durch elektronische Auftragserteilung ausgelöst, es sei denn, es wird anders vereinbart.
Ein Kandidat gilt durch die retter-boerse.de empfohlen, sobald Informationen übermittelt wurden, welche die Identifikation des Kandidaten durch
den Auftraggeber ermöglichen, unabhängig davon, ob der Auftraggeber den Kandidaten bereits kannte.
Diese Regelung gilt nicht für den Fall, dass sich ein Kandidat innerhalb der letzten 6 Monate vor dem Vorstellungsdatum unabhängig
von dieser Empfehlung beim Auftraggeber auf eine seiner aktuellen Vakanzen beworben hat oder von einem anderen Unternehmen
vorgestellt worden ist. Jedoch ist der Auftraggeber verpflichtet, die retter-boerse.de zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch vor Beginn
des Interviewprozesses, davon zu unterrichten. Anderenfalls gilt der Kandidat durch die retter-boerse.de empfohlen.

2. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der retter-boerse.de sämtliche Unterlagen, die zum Zwecke der Personalbeschaffung benötigt, auf Anforderung zur Verfügung zu stellen, insbesondere Stellenbeschreibung sowie Anforderungsprofile.
Die retter-boers.de wird diese vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen vertraulich behandeln und nicht an Dritte herausgeben. Die retter-boerse.de verpflichtet sich, nach Vertragsbeendigung diese Unterlagen dem Auftraggeber zurückzugeben, sofern der Auftraggeber die Rückgabe anfordert.

3. Honorar für die Leistungen von der retter-boerse.de
Die retter-boerse.de wird ihren Honoraranspruch unverzüglich nach Abschluss des jeweiligen Arbeitsvertrages oder nach Aufnahme der Tätigkeit
des Kandidaten, je nachdem, was zeitlich früher eintritt, in Rechnung stellen. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage.
Das Honorar wird auch dann fällig, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten innerhalb von 24 Monaten direkt oder in
sonstiger Weise (z.B. Contracting oder sonstige Formen der Beschäftigung, mit einem nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen
des Auftraggebers) nach Unterbreitung des Personalvorschlages durch die retter-boerse.de ein Vertrag zustande kommt. Gleiches gilt im Falle
einer direkten oder indirekten Vermittlung (z.B. durch Weitergabe von Kontaktdaten) an einen Dritten. In diesen Fällen wird die
Ursächlichkeit der Tätigkeit von der retter-boerse.de für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Weitergabe an Dritte bedarf
der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung durch die retter-boerse.de.
Die retter-boerse.de hat auch dann einen Anspruch auf das Vermittlungshonorar, wenn der Kandidat vom Auftraggeber zunächst abgelehnt wurde,
aber innerhalb von 24 Monaten nach Präsentation durch die retter-boerse.de vom Auftraggeber oder einem mit ihm nach § 15 AktG verbundenen
Unternehmen eingestellt wird.

4. Sonstige Kosten
Die Reisekosten, die beim Kandidaten anfallen, etwa für die Anreise zum Auftraggeber etc., werden vom Auftraggeber übernommen.
Sollten persönliche Interviews auf Wunsch des Auftraggebers im Vorfeld notwendig sein, so übernimmt der Auftraggeber die
Reisekosten der Kandidaten zu sich oder der retter-boerse.de.

5. Informationspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die retter-boerse.de unverzüglich zu informieren, sofern Umstände auftreten, die sich auf die Durchführung der
Vermittlungstätigkeit auswirken können. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, die retter-boerse.de unverzüglich, spätestens jedoch 5
Werktage nach Eingang des unterschriebenen Vertrages, über das Zustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses und die voraussichtliche Vergütung zu informieren. Zudem wird der Auftraggeber der retter-boerse.de Kopien der Vertragsunterlagen oder Auszüge des Vertrages zur Verfügung stellen, die für die Berechnung der Höhe des Honoraranspruchs relevant sind. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, hat die retter-boerse.de einen Honoraranspruch in Höhe von 40 % des voraussichtlichen Brutto-Jahreszielgehalts.

6. Datenschutz und Geheimhaltung
Die Parteien erkennen an und bestätigen, dass jede Partei in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im
Zusammenhang mit der Erbringung und dem Erhalt der Dienstleistungen (Personalvermittlung) eigenständig als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Gesetze agiert. Hierbei handelt es sich nicht um gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Artikels 26 DSGVO. Dies gilt auch für eine Datenverarbeitung, die auf Aufforderung des Auftraggebers in dessen Systemumgebung eingibt. Der Einsatz von elektronischen Datenverarbeitungssystemen/-programmen, die vom Kunden für die Zusammenarbeit
vorgegeben werden, ist vorab mit der retter-boerse.de abzustimmen. Jede Verlagerung der Datenverarbeitung in ein Drittland darf nur erfolgen,
wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind sowie in Übereinstimmung mit den Bedingungen, die die
EU-Kommission und die deutschen Aufsichtsbehörden einer solchen Übertragung auferlegt haben, z.B. einen Vertrag unter Einbeziehung der EU-Standardvertragsklauseln in ihrer aktuellen Fassung.
Die zwischen den Parteien ausgetauschten personenbezogenen Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte
weitergegeben werden. Sie dienen ausschließlich zum Zweck der Geschäftsbeziehung (Personalvermittlung) und dürfen zu keinem
anderen Zweck verwendet werden. Nach Zweckerfüllung, Kündigung oder Ablauf des Einzelvertrages wird der Auftraggeber alle
personenbezogenen Daten unverzüglich sicher vernichten oder elektronisch löschen, sofern dies nicht den gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen widerspricht. Weiterhin gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Referenzauskünfte dürfen nur nach Absprache mit der retter-boerse.de erfolgen, um den Persönlichkeitsschutz der Kandidaten zu gewährleisten.

8. Gewährleistung
Die retter-boerse.de haftet nicht für Eigenschaften, Fähigkeiten, etc. der Kandidaten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich anhand der Übermittlung
der Bewerber-Unterlagen, die auf Angaben des Kandidaten oder Dritter beruhen, ein eigenes Bild hierüber zu machen.
Im Übrigen ist die Haftung von der retter-boerse.de – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

9. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertragsgegenstand unterliegen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.
Gerichtsstand ist Helmstedt.

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